Ein Verwaltungsgericht entscheidet, das Tantra-Massagen sexsteuerpflichtig sind. Eine Tantra-Massage-Anbieterin hatte hier gegen geklagt, leider erfolglos.

"Tantra-Massagen sind nach Auffassung eines Gerichts mehr als nur ein ganzheitliches Sinnerlebnis. Da auch die Massage von Genitalien gebucht werden kann, wird Sexsteuer fällig. Geklagt hatte eine Massage-Betreiberin."
Quelle: www.rundschau-online.de

Wirklich schade.... damit wird die Tantra Massage in ein völlig falsches Licht gerückt.
"... Der Betrieb der Klägerin habe zwar keine Ähnlichkeiten mit einem Bordell, sei aber durchaus eine „ähnliche Einrichtung“ im Sinne des Steuertatbestandes..."

Was haltet Ihr von der Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts? Diskutiert auf unserer FACEBOOK Seite.

sinnlichemassagen-Facebook